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Winterdienst

Die Stadtwirtschaft Gotha GmbH führt im Auftrag der Stadt Gotha GmbH den städtischen Winterdienst durch.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Ganzjahrespflege auf zahlreichen Liegenschaften Winterdienst für Privathaushalte, Wohnungsverwaltungen und Gewerbekunden durchgeführt.

Als Grundsatz gilt, daß sich der optimale Winterdienst im Spannungsfeld bewegt zwischen:

  • Straßensicherheit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Umweltschutz

Die Durchführung eines differenzierten Winterdienstes unter o.g. Aspekten gewährleistet den „Optimalen Winterdienst“.


Winterdienstzeiten

Der Winterdienst wird auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen sowie der Satzung der Stadt Gotha wie folgt durchgeführt: vom 01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres in der Zeit von:

wochentags: 04:00 – 22:00 Uhr
Sonn-u. Feiertage: 06:00 – 20:00 Uhr

Dabei kommen auftauende und abstumpfende Streustoffe zum Einsatz. Folgendes Anforderungsnivau wollen wir dabei erreichen.

In Abhängigkeitvon der Witterungssituation
Straße mit Verkehrsfunktíon Zeitraum Schneefall Eisglätte, Reifglätte Starker, lang anhaltender Schneefall Starke Schnee- verwehungen, Eisregen
wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr. Straßen mit starkem Berufsverkehr Straßen mit Linienbusverkehr 06.00 bis 22.00 Uhr täglich Befahr-
barkeit
Befahrbarkeit, notfalls mit Schneeketten Bei mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen Befahrbarkeit min- destens eines Fahrstreifens je Fahrtrichtung; notfalls mit Schneeketten Befahrbarkeit kann zeitweilig unterbrochen sein, wird nach Wichtigkeit wieder hergestellt
sonstige Straßen für den überörtlichen Verkehr 06.00 bis 22.00 Uhr täglich Befahr-
barkeit
notfalls mit Schneeketten Befahrbarkeit kann zeitweilig unterbrochen sein, wird nach Wichtigkeit wieder hergestellt
Gehwege, Radwege, Mehrzweckstreifen entsprechend den örtlichen Verkehrs- bedürfnissen Befahr-
barkeít, Begeh-
barkeit
Befahrbarkeit und Begehbarkeit sind vorübergehend eingeschränkt gewährleistet Befahr-u. Begehbarkeit ist vorüberge-
hend nicht mehr gewährleistet

Durchführung des Winterdienstes

Grundsätze:

  • rechtzeitig
  • im Rahmen des Zumutbaren
  • im Rahmen der Wirtschaftlichkeit
  • im Rahmen der Leistungsfähigkeit
  • unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informationen
  • unter Berücksichtigung des maximalen Schutzes der Umwelt

Im Winterdienst kommen zum Einsatz:

LKW mit Räum-u. Streutechnik 4 Stück
Multicar mit Räum-u. Streutechnik 5 Stück
Kommunalschlepper mit Räum-u. Streutechnik 7 Stück
Transporter mit handgeführter Winterdiensttechnik 9 Stück

An Streumaterial bevorraten wir zum Beginn der Wintersaison:

Streusalz 400 to
Lauge
25 to
Sand-Salz Gemisch – Kies 2-8 50 to
Granulat 25 to

Organisation der Winterdienstes

Der Winterdienst wird auf der Grundlage folgender Dokumente organisiert:

  • Räum-u. Streupläne
  • Personalplan
  • Bereitschaftsplan
  • Einsatzplan

Neben der Schulung des Personals gehört die Vorbereitung der Technik zu den wichtigsten Aufgaben.

Einsatzablauf

Der Winterdiensteinsatz wird nach folgenden Grundsätzen durchgeführt und dokumentiert:

  • Auslösung des Einsatzes mit Einsatz des Personals und wenn erforderlich, der Fremdunternehmer
  • Festlegung des Einsatzfalles (Einsatzstufe, Umfang des Einsatzes, etc.)
  • Festlegung der anzuwenden Streudichte (soweit erforderlich)
  • Überwachung des Einsatzes, insbesondere des Einsatzes nach Plan
  • Stichprobenartige Kontrollen vor Ort
  • Eingreifen bei besonderen Ereignissen (z.B. Ausfall Technik)
  • Regelung besonderer Einsätze, Einteilung des Personals und der Fahrzeuge
  • Dokumentation und Nachweisführung

Wir hoffen, dass Sie gut durch den Winter kommen. Dabei gehört bei schwierigen Bedingungen etwas Gelassenheit dazu. Bitte bedenken Sie, dass es zwar überall gleichzeitig friert und schneit, wir aber nicht überall zur gleichen Zeit sein können.

oder um es mit Erich Kästner zu sagen:

„   Seien wir ehrlich:     Leben ist immer lebensgefährlich.  “

 

Deswegen treffen Sie auch privat Vorsorge, um sich auf den Winter einzustellen ( etwas mehr Zeit, die richtige Kleidung und den richtigen Reifen auf dem Fahrzeug können helfen !!)

Kontakt

Rufen Sie uns an

unter Telefon 03621/51032-16

 

oder schicken Sie ein Telefax

an 03621/51032-29

 

Ihr Ansprechpartner ist

Herr Lerp

 

Geschäftszeit:

07:00-17:00 Uhr

Stadtwirtschaft Gotha GmbH | Kindleber Straße 188 | 99867 Gotha | Telefon: 03621/51032-0 | Telefax: 03621/51032-29 | E-Mail: info@stawigo.de