Gewerbeabfälle sind Abfälle, die in Gewerbe und Industrie anfallen.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen:
- Papier und Pappe (Abfallschlüssel 20 01 01 gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis),
- Glas (Abfallschlüssel 20 01 02),
- Kunststoffe (Abfallschlüssel 20 01 39),
- Metalle (Abfallschlüssel 20 01 40) und
- biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (Abfallschlüssel 20 01 08), biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (Abfallschlüssel 20 02 01) und Marktabfälle (Abfallschlüssel 20 03 02).
Als Entsorgungsfachbetrieb unterstützen wir Sie gerne bei der rechtssicheren Deklaration und Entsorgung Ihrer Gewerbeabfälle sowie bei der Installation einer effizienten Entsorgungslogistik mit verschiedenen Transport-und Behältersystemen. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.